Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 15.06.2000 - 14 Sa 376/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht gestellt ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht gestellt ist
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
SchwbG §§ 15, 4
Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Sonderkündigungsschutz bei Antrag des schwerbehinderten Arbeitnehmers erst nach Ausspruch der Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Celle, 31.01.2000 - 2 Ca 31/00
- LAG Niedersachsen, 15.06.2000 - 14 Sa 376/00
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00
Papierfundstellen
- DB 2001, 874
- NZA-RR 2000, 636
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
Sozialplan
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2000 - 14 Sa 376/00
Diese Regelungslücke ist im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung durch eine teleologische Reduktion der gesetzlichen Regelung zu schließen, wobei diese einschränkende Korrektur der gesetzlichen Regelung nur in dem Umfang zulässig ist, wie es zur Schließung der Regelungslücke erforderlich ist (vgl. dazu BVerfGE 65, 182, 190 ff. m. w. Nachw.) Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit und die Rechtfertigung der Einschränkung des Sonderkündigungsschutzes dahingehend, dass der gekündigte Arbeitnehmer sich nach dem Zugang der Kündigung alsbald auf seine Schwerbehinderteneigenschaft und den sich daraus ergebenden Sonderkündigungsschutz berufen muß. - BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2000 - 14 Sa 376/00
Der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte kann auch dann eingreifen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht gestellt ist (Abweichung von BAG Urt. v. 05.07.1990 Az.: 2 AZR 8/90 = AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 86 = EzA § 15 SchwbG 86 Nr. 3 = DB 91, 2676). - BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83
Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2000 - 14 Sa 376/00
Dies gilt auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt für die Fälle, in denen die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig oder dem Arbeitgeber bekannt ist (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG). - BVerfG, 09.04.1987 - 1 BvR 1406/86
Schwerbehinderte - Kündigung - Antragstellung - Bescheid - Kündigungsschutz - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2000 - 14 Sa 376/00
Auf diese Annahme verweist auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.04.1987 (Az.: 1 BvR 1406/86 = NZA 87, 563), in dem allerdings auch ausgeführt ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden hätte, "ob diese Auslegung die einzig Mögliche oder Zweckmäßigste ist".
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00
Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Juni 2000 - 14 Sa 376/00 - aufgehoben.